UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
Das MOHI Tirol orientiert sich an der Definition von Behinderung laut UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die im Oktober 2008 in Österreich in Kraft getreten ist.
Diese besagt, dass sich das Verständnis von Behinderung ständig weiterentwickelt. Behinderung entsteht aus der Wechselwirkung zwischen Menschen mit Beeinträchtigungen einerseits und einstellungs- und umweltbedingten Barrieren andererseits. Diese Wechselwirkung hindert sie an der vollen und wirksamen Teilhabe an der Gesellschaft.
Es gehört zu den wichtigsten Grundgedanken der UN-Konvention, dass die Menschenrechte allen Menschen gleichermaßen zustehen. Menschen mit Behinderung soll der volle und gleichberechtigte Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten gewährleistet sein. Zu den Grundsätzen der UN-Konvention zählen Selbstbestimmung, Partizipation, Integration/Inklusion, Chancengleichheit, Barrierefreiheit und Gleichberechtigung.
Die UN-Konvention in Leichter Sprache in der Übersetzung aus dem Jahr 2019
Standardtext der UN-Konvention in der Neuen deutschen Übersetzung aus dem Jahr 2019
Unabhängiger Monitoringausschuss zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen